Sozialpolitik

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Wer sich mit Sozialrecht befasst, muss sich auch für Sozialpolitik interessieren, denn Sozialrecht ist das Ergebnis sozialpolitischer Willensbildung. Zugleich begrenzen und prägen die Regeln des sozialen Rechtsstaats auch die Spielräume von Sozialpolitik. Wer also sozialrechtliche Normen richtig auslegen und anwenden will, muss wissen, was der Gesetzgeber damit erreichen wollte. Und wer sozialpolitische Veränderungen erreichen will, muss wissen, in welchen rechtlichen Formen dies geschehen kann. Wissenschaftliche Reflexion von Sozialrecht und Sozialpolitik hängen also eng zusammen. Das muss auch in der Ausbildung aufgegriffen werden. Denn gerade im Berufsfeld des Gesundheits- und Sozialwesens können leitende Positionen kaum ohne vertiefte Kenntnisse sozialpolitischer und sozialrechtlicher Zusammenhänge ausgefüllt werden.
Die interdisziplinäre Betrachtung ist auch ein Schwerpunkt des Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa der Universität Kiel, an dem ich mehr als sechs Jahre gearbeitet habe. Sie wird auch an der Universität Kassel durch den Forschungsverbund für Sozialrecht und Sozialpolitik (FoSS) in Kooperation mit der Hochschule Fulda institutionalisiert.

Sozialpolitik ist nicht nur ein Feld staatlicher Politik und Rechtsetzung sowie wissenschaftlicher Reflexion, sondern sie prägt auch den großen Sektor des Sozial- und Gesundheitswesens und sie erfordert das bürgerschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in ihrer Gesellschaft, wie es in Deutschland durch Parteien, Gewerkschaften, Berufsverbände, Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände, Initiativen und Selbsthilfevereinigungen repräsentiert wird. Hier beteilige ich mich an der Diskussion zwischen Wissenschaft und Praxis.