Öffentliches Recht

Das Öffentliche Recht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern. Man kann es unterteilen in Staats- und Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht, in das Recht staatlicher Eingriffe und staatlicher Leistungen oder nach Regelungsbereichen, etwa Sozialrecht, Gesundheitsrecht, Baurecht oder Ordnungsrecht, die jeweils in Bundes- und Landesgesetzgebung bearbeitet werden. Systematisierungen aller Art haben aber auch ihre Grenzen und dürfen den Blick für das jeweils Zusammengehörende nicht verstellen.

In der juristischen Ausbildung an den Universitäten ist das Öffentliche Recht neben Zivilrecht und Strafrecht eine der drei Säulen und ein bedeutendes Pflichtfach. Auch an anderen Ausbildungsgängen an Hochschulen wird in vielen Studiengängen vor allem das Verwaltungsrecht gelehrt. In der Rechtspraxis gewinnt die anwaltliche Vertretung und Beratung in Fragen des Öffentlichen Rechts in vielen Bereichen an Bedeutung, sei es im Umwelt- und Technikrecht, im Öffentlichen Wirtschaftsrecht, Sozial- und Gesundheitsrecht oder Steuerrecht. Die Formen, in denen Demokratie in Staat, Gemeinde und der Selbstverwaltung etwa der Universitäten, Kammern oder Sozialversicherungsträger gelebt wird, sind öffentlich-rechtlich. Gerade in Deutschland wird das gesamte Rechtssystem durch die Grundrechte und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung immer mehr geprägt. Dazu kommt, dass auch die Einwirkung des Europarechts auf das deutsche Recht zunächst eine Frage des Öffentlichen Rechts ist.

Ich vertrete das Öffentliche Recht einschließlich Europarecht, Sozial- und Gesundheitsrecht in Lehre und Forschung. Neben meinem sozialrechtlichen Schwerpunkt habe ich mich – beginnend mit meiner Dissertation „Die soziale Sicherung der Abgeordneten“ – speziell mit Fragen des Parlamentsrechts befasst. Weitere Themen aus dem deutschen und schleswig-holsteinischen Verfassungsrecht waren der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die kommunale Selbstverwaltung und Daseinsvorsorge. Die sozialen Grund- und Menschenrechte gehören zu meinen Interessenschwerpunkten. In meiner Habilitationsschrift „Behinderung und Rehabilitation im sozialen Rechtsstaat – Freiheit, Gleichheit und Teilhabe behinderter Menschen“ habe ich mich damit befasst, was die Grundrechte für behinderte Menschen bedeuten müssen.

Als Mitglied der Vereinigung der Staatsrechtslehrer beteilige ich mich an der wissenschaftlichen Diskussion im öffentlichen Recht. Durch die Lorenz-von-Stein-Gesellschaft zu Kiel bin ich einem historischen und verwaltungswissenschaftlichen Ansatz verbunden. Vom 1. Mai 2008 bis 30. April 2020 war ich ehrenamtlicher Richter des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein. In der Unabhängigen Kommission Abgeordnetenrecht (UKA) des Deutschen Bundestages habe ich an einer Überprüfung geltender abgeordnetenrechtlicher Regelungen mitgewirkt.