Gesundheitsrecht

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Zum Gesundheitsrecht gehören aus dem öffentlichen Recht insbesondere das Sozialrecht der gesundheitlichen Leistungen, das Recht des öffentlichen Gesundheitsdienstes, das Berufsrecht der Gesundheitsberufe, das öffentliche Wirtschaftsrecht insbesondere der Krankenhäuser und anderen Dienste und Einrichtungen des Gesundheitswesens einschließlich der pharmazeutischen Industrie und des Gesundheitshandwerks und das Wissenschaftsrecht der Forschung im Gesundheitsbereich.

Gesundheitsrecht umfasst nicht nur das für die ärztliche Profession und Wissenschaft relevante Medizinrecht, sondern auch weitere Sektoren, namentlich Prävention, Rehabilitation und Pflege. Gesundheitsrecht ist verfassungsrechtlich fundiert in der Schutzpflicht des Staates für Leben und Gesundheit, dem Menschenrecht auf bestmögliche Gesundheit und dem Sozialstaatsgebot.
Gesundheitsrecht korrespondiert mit Gesundheitspolitik, die sich heute ebenso als Sozialpolitik wie als Wirtschaftspolitik und Wissenschaftspolitik darstellt.

Das Gesundheitswesen gewinnt ständig an gesellschaftlicher, ökonomischer und politischer Bedeutung. Seine permanenten Reformen sind verbunden mit immer intensiverer Verrechtlichung. Entsprechend wächst der gesundheitsrechtliche Beratungsbedarf. Gesundheitsrecht benötigt die interdisziplinäre Kooperation insbesondere mit Medizin, Public Health, Pflegewissenschaft, Rehabilitationswissenschaft, Gesundheitsökonomie, Medizinischer Soziologie und Sozialer Arbeit, um seine Materie angemessen erfassen zu können. Entsprechend müssen Forschung und Lehre in einen breiten Kontext eingebunden werden.

Teile des SGB V kommentiere ich im „Becker/ Kingreen“, der 2022 in 8. Auflage erschienen ist. Das Lehrbuch „Gesundheitsrecht“, das ich gemeinsam mit Gerhard Igl herausgebe, ist 2022 in vierter Auflage erschienen.

An den Hochschulen gewinnt Gesundheitsrecht an Verbreitung. Es wird sowohl in der juristischen Ausbildung wie auch in interdisziplinären Studiengängen und Forschungszusammenhängen immer häufiger angeboten und ausgebaut. Mit meinen Arbeitsschwerpunkten im Sozialrecht und Berufsrecht von Krankenversorgung, Pflege und Rehabilitation bin ich an diesem Prozess beteiligt und unterrichte gesundheitsrechtliche Fragen an der Universität Kassel sowie im berufsbegleitenden Masterstudiengang Medizinrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.