Sozialrecht

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Das Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst vor allem das in den dreizehn Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) kodifizierte Recht der Sozialleistungsträger. Auch weitere Gesetze wie das BAföG gehören zum SGB. Dazu kommen landesrechtliche und kommunale Regelungen. Das Sozialrecht ist ein Teil des Öffentlichen Rechts, hat zugleich auch viele Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht, weil Sozialversicherung und Arbeitsverhältnis eng zusammenhängen und Teilhabe am Arbeitsleben ein wichtiges Ziel des Sozialrechts ist. Die Sozialgerichtsbarkeit ist auf die Entscheidung sozialrechtlicher Streitigkeiten spezialisiert. Das Sozialrecht ist immer stärker in europäisches und internationales Recht eingebunden, vor allem in das koordinierende Sozialrecht der Europäischen Union.

Das Sozialrecht wird im Rahmen der juristischen Ausbildung an deutschen Universitäten unterrichtet. Dabei bleibt das Interesse des Gesetzgebers und der Fakultäten an der sozialrechtlichen Ausbildung von Juristinnen und Juristen hinter dem stetig steigenden Bedarf der gerichtlichen, anwaltlichen, beratenden und behördlichen Praxis zurück. Insbesondere häufige Rechtsänderungen führen zu einem hohen Bedarf an Weiterbildung und Beratung im Sozialrecht auch für alle, die sich mit Arbeitsrecht, Steuerrecht und Medizinrecht befassen. An nichtjuristischen Fakultäten der Universitäten und anderen Hochschulen hat das Sozialrecht im Rahmen der Ausbildung für das Sozial- und Gesundheitswesen einen hohen und noch wachsenden Stellenwert. Berufe mit Leitungskompetenz in diesem Bereich erarbeiten sich eine oft hohe sozialrechtliche Kompetenz.

Das Sozialrecht als wichtiger Teil des Rechts der Leistungsverwaltung kann wichtige, oft noch nicht ausgeschöpfte Impulse für die Wissenschaft und Praxis des Öffentlichen Rechts geben. Die Bundesrepublik Deutschland ist sozialer Rechtsstaat (Art. 20 I, 28 I GG). Das bedeutet, dass jedes Recht die grundlegenden Bedürfnisse in der Gesellschaft berücksichtigen muss und Staat und Gesellschaft in der Rechtsordnung aufeinander bezogen sind. Wer sich für Sozialrecht interessiert, muss sich mit sozialem Recht in diesem weiteren Sinne befassen, denn sozialrechtlich zu deckende Bedarfslagen entstehen dort, wo die rechtlich verfasste Gesellschaft sie nicht anders zu decken vermag oder will. Zugleich ist das Verständnis des geltenden Sozialrechts wichtig für jede auf interdisziplinäre Erkenntnis angelegte Beschäftigung mit Sozial- und Gesundheitspolitik. Rechtsstaatliche Anforderungen begrenzen den Spielraum der Politik, können ihr aber auch wichtige Impulse vermitteln.

Als ehrenamtlicher Richter am Bundessozialgericht kann ich seit 2010 an der Rechtsprechung mitwirken. Im Deutschen Sozialrechtsverband und im Sozialgerichtstag wirke ich als Mitglied an der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskussion mit.

Sozialrechtliche Lehrveranstaltungen habe ich bereits an den Universitäten Kiel und Frankfurt am Main sowie an der Hochschule Neubrandenburg gehalten. An der Universität Kassel beteilige ich mich nun an der sozialrechtlichen Ausbildung im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit und am Masterstudiengang Sozialrecht und Sozialwirtschaft sowie am Forschungsverbund für Sozialrecht und Sozialpolitik (FoSS) in Kooperation mit der Hochschule Fulda. Im FoSS arbeite ich mit anderen zusammen an einer interdisziplinären Forschung zu Sozialrecht und Sozialgerichtsbarkeit.